AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. 
  2. Lieferung und Berechnung erfolgen zu den am Tag des Versandes der Ware gültigen Preisen und Bedingungen, sofern nicht dem Käufer vorab ein verbindliches Angebot übermittelt wurde. Als Tag des Versandes gilt der Tag, an dem die Ware dem Spediteur, der Bahn, Post oder einem anderen Versender übergeben wird. 
  3. Bei Expresssendungen auf Wunsch des Käufers trägt der Käufer die Differenz zwischen den Spesen für normales Frachtgut und denen für den beschleunigten Versand. 
  4. Sofern Lieferfristen vereinbart sind, gelten diese nicht im Falle gestörten Fabrikationsganges, insbesondere aufgrund Feuer, Explosion, Überschwemmungen, Maschinenschaden oder behördlichen Maßnahmen und aufgrund höherer Gewalt, einschließlich Streiks, Aussperrungen, kriegerischer oder terroristischer Ereignisse. Die Fristentbindung gilt auch beim Eintritt vorgenannter Ereignisse bei einem Lieferanten der für unsere Erzeugnisse erforderlichen Materialien. In vorgenannten Fällen können von uns auch weitere Lieferungen schadensersatzfrei eingestellt werden. Die Lieferfrist berechnet sich im Zweifel vom Tag der Auftragsbestätigung bis zum Tag des Versandes. 
  5. Es werden anteilige Versand- und Verpackungskosten berechnet. Transportversicherung erfolgt nur auf Wunsch und gegen Erstattung der Kosten. Bei Bestellungen mit einem Nettowarenwert von unter 50,00 EUR wird ein Kleinmengenzuschlag berechnet. Bei Gutschrifterteilung für Warenrück-sendungen, die unsererseits unverschuldet sind, wird ein Betrag höchstens in Höhe von 20% des Nettowarenwertes, mindestens jedoch 20,00 EUR zur Deckung der angefallenen internen Aufwendungen und der Versandkosten in Abzug gebracht. Bei nicht sorgfältig und einwandfrei verpackten Warenrücksendungen kann von uns keine Haftung übernommen werden.
  6. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis der Käufer alle Forderungen einschließlich Zinsen und Kosten erfüllt hat. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung an Dritte durch den Käufer ist unzulässig. 
  7. Bei Pfändung unserer Ware durch Dritte ist der Käufer verpflichtet, uns unverzüglich Mitteilung zu machen.
  8. Falls wir über die Verhältnisse des Käufers ungünstige oder unbefriedigende Auskunft nach erfolgtem Vertragsschluss erhalten, so haben wir das Recht, vom Vertrag unter Nennung dieses Grundes zurückzutreten und / oder für unsere Forderungen und / oder den laufenden Vertragsabschluss Sicherheiten zu verlangen. Auch ohne negative Auskünfte behalten wir uns vor, von Fall zu Fall für unsere Lieferungen Vorauszahlung, Nachnahme oder auch Barzahlung zu verlangen.
  9. Bei Bezahlung innerhalb von 10 Tagen gewähren wir 2% Skonto. Binnen 30 Tagen ist der Rechnungsbetrag rein netto geschuldet. Nach Ablauf von 30 Tagen gerät der Käufer automatisch und ohne weitere Mahnung in Verzug. 
  10. Bei Zahlungsverzug des Käufers berechnen wir mindestens Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 I, II BGB). Den Nachweis eines höheren Schadens behalten wir uns vor. Ein Zahlungsverzug des Käufers mit jeglicher unserer Forderungen entbindet uns zudem von weiterer Lieferpflicht. 
  11. Bei Wechsel- und Scheckzahlungen trägt der Käufer die Diskontspesen und alle weiteren Kosten. Kosten für nicht gedeckte Wechsel und Schecks hat der Käufer ebenfalls zu tragen. Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen. Als Zahlung gilt erst die endgültige Gutschrift auf unserem Konto. Wir haften nicht für rechtzeitige Vorlage oder Protesterteilung von Wechseln oder Schecks.
  12. Der Käufer ist zur Aufrechnung von Forderungen nur dann berechtigt, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig ist. Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf dem jeweils selben Vertragsverhältnis beruhen. 
  13. Mängelrügen sind unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware geltend zu machen, sofern der Käufer Kaufmann ist und es sich nicht um einen verborgenen Mangel handelt. 
  14. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr. Dies gilt nicht, wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde, eine Garantiezusage vorliegt, es sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt oder die Schäden auf grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung unsererseits oder unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 
  15. In gesetzlicher Frist verjähren unabhängig von vorangegangenen oder nachfolgenden Bestimmungen dieses Vertrages Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht. Dasselbe gilt für Ansprüche aus arglistigem Handeln oder solche, die aus einer ausdrücklich schriftlich erteilten Garantie herrühren.
  16. Für andere Schäden als Mangelschäden haften wir nur, soweit dies zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist für den Fall des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit unsererseits, unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Fahrlässigkeit unsererseits, unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dasselbe gilt für Schäden, die durch arglistiges Handeln entstanden oder entgegen einer ausdrücklich schriftlich erteilten Garantie entstanden sind. 
  17. Wir haften nicht für den beim Kunden bezweckten Erfolg.
  18. Unsere Haftung im Übrigen ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. 
  19. Müssen wir zur Geltendmachung offener Forderungen Klage erheben, so dürfen ebenso alle anderen fälligen Forderungen eingeklagt werden, auch, wenn noch kein Verzug eingetreten ist. 
  20. Der Kunde erklärt sich insoweit mit der Erfassung, Speicherung und Verarbeitung seiner persönlichen Daten einverstanden, als dies für die Durchführung dieses Vertrages erforderlich ist. Dies gilt auch für die Abrechnung der Vergütung. 
  21. Erfüllungsort ist Augsburg 
  22. Gerichtsstand ist Augsburg, soweit der Kunde Vollkaufmann ist. Wir sind in diesem Fall auch berechtigt, am Ort des Sitzes oder der Niederlassung des Käufers zu klagen. 
  23. Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, so ist Augsburg Gerichtsstand. Dies gilt auch, wenn der Sitz des Auftraggebers zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 
  24. Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme internationaler Kodifikationen wie z.B. das CISG (Convention on Contracts for International Sale of Goods).

 

Bitte betrachten Sie die Angaben und Abbildungen in dem Prospekt als unverbindlich. Wir behalten uns Änderungen des Liefergegenstandes gegenüber den hier gezeigten Modellen vor.